Die RWC Raab-Wohner-Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist berechtigt zu/r:
- Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen von Jahresabschlüssen für mittlere und große Gesellschaften
- Sonderprüfungen nach § 34c Gewerbeordnung, MaBV
- Unternehmensbewertungen und andere dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer vorbehaltene Prüfungen
- Erstellung von Sondergutachten zu Sanierungs- und Überschuldungsfällen