Notfall-Kinderzuschlag

    Der Kinderzuschlag (KIZ) ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

    Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes.

    Um Familien mit kleinen Einkommen in der Corona-Krise zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium deshalb einen Notfall-KiZ gestartet. Für den Notfall-KiZ wird der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Es kann sich also lohnen, nach dem 1. April einen Antrag auf Notfall-KiZ zu stellen, wenn es bereits im März zu nicht unerheblichen Verdienstausfällen gekommen ist. 

    Die Neuregelung gilt befristet bis zum 30. September 2020. 

    Weitere Informationen zum Notfall-KiZ, sowie zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie unter:

    https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/notfall-kiz-hilft-familien-mit-kleinen-einkommen-in-der-corona-zeit/154386